1. Allgemeines:
Unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, auch für Nebenleistungen, Beratungen und Auskünfte, die wir, die Firma Tentschert Immobilien GmbH & Co. KG abschließen. Der Kunde erkennt die nachstehenden Bedingungen mit Auftragserteilung vollumfänglich an. Es gelten ausschließlich die nachstehenden AGB.
2. Informationsgrundlage, Prüfungsumfang, Haftung:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die in den Angeboten enthaltenen objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des jeweiligen Objektinhabers bzw. Auftraggebers und wurden von uns nicht überprüft. Die Firma Tentschert Immobilien GmbH & Co. KG haftet insbesondere nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der objektbezogenen Angaben sowie für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
3. Provisionsanspruch, Fälligkeit: Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung ein Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages fällig und nach Rechnungsstellung der Firma Tentschert Immobilien GmbH & Co. KG vom Auftraggeber zu zahlen.
4. Ersatzgeschäfte:
Kommt zwischen dem Auftraggeber und einem von uns nachgewiesenen Vertragspartner ein anderes als das ursprünglich vorgesehene Geschäft zustande (Ersatzgeschäft), so sind die vorstehend aufgeführten Provisionen ebenfalls zu zahlen. Ein provisionspflichtiges Ersatzgeschäft liegt z.B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt, das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt oder das nachgewiesene Objekte im Wege der Zwangsversteigerung erwirbt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
5. Vorkenntnis:
Ist dem Kunden das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei (3) Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschluss ursächliche Tätigkeit an.
6. Vertraulichkeit:
Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind nur für den Kunden persönlich bestimmt. Werden diese ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weitergegeben und kommt es deshalb zum Abschluss eines Vertrages mit einem Dritten, zahlt der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche gegen den Auftraggeber behalten wir uns ausdrücklich vor.
7. Doppeltätigkeit:
Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für anderen Vertragspartner (wie Verkäufer/ Käufer) provisionspflichtig tätig zu werden.
8. Besichtigungstermine:
Die Firma Tentschert Immobilien GmbH & Co. KG weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Besichtigungstermin auf eigene Gefahr erfolgt. Bei Verletzung oder Verunfallung sind Haftungsansprüche gegenüber der Firma Tentschert Immobilien GmbH & Co. KG ausgeschlossen.
9. Bonität:
Die Firma Tentschert Immobilien haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
10. Sonstiges:
Erfüllungsort und – sofern der Kunde Vollkaufmann ist – Gerichtsstand ist Ulm. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.