Interview mit dem Rechtsanwalt und Immobilienexperten Sven Johns

Wird eine Immobilie vererbt, gibt es meistens nicht nur einen Alleinerben, sondern eine Erbengemeinschaft, unter der das geerbte Vermögen aufgeteilt werden muss. Im Interview erklärt Rechtsanwalt Johns, welches die ersten Schritte sind, die Erben in dieser Situation unternehmen sollten.

Herr Johns, was raten Sie Erben, die eine geerbte Immobilie zwischen mehreren Parteien aufteilen müssen? Wie sollten sie da am besten rangehen, um schnell zu einer Einigung zu kommen?

„Ganz am Anfang steht natürlich die große Frage, was ist die Immobilie wert? Das heißt, der erste Weg in diesem Zusammenhang führt zum Immobilienmakler oder führt zum Sachverständigen, um den Immobilienwert zu ermitteln – und zwar nicht nur grob zu ermitteln. Man kann zwar auch sagen, wir gucken das erstmal im Internet nach oder sehen uns vielleicht ein paar Vergleichsimmobilien in der Gegend an, aber das nützt einem dann nichts, denn ein Unterschied von 40.000 oder 50.000 Euro in der Auseinandersetzung von mehreren Erben bedeutet, wenn einer der Erben die Immobilie behalten will, dass er den anderen dann so viel mehr auszahlen müsste.“

Zuerst sollte also ein Wertgutachten erstellt werden, wie geht es dann weiter, wenn der Wert der Immobilie bekannt ist?

„Aus anwaltlicher Sicht: die häufigste Schwierigkeit besteht darin, dass gemeinschaftlich ein Wert gefunden wird, mit dem alle Erbberechtigten so gut leben können, dass sie sagen, okay, wenn dieser Wert rauskommt, dann können wir uns auf einen Auseinandersetzungsplan einigen. Entweder einer der Erben übernimmt die Immobilie oder die Immobilie wird veräußert, und aus dem Veräußerungsgewinn wird nach Tilgung der eingetragenen Belastungen an die Mitglieder der Erbengemeinschaft der jeweilige Anteil des übrigbleibenden Verkaufserlöses ausgezahlt.“

Wie können Erben überhaupt herausfinden, welche Belastungen da noch getilgt werden müssen, wo sind die denn eingetragen oder aufgelistet?

„Man kann das nicht anhand des Grundbuchauszuges direkt erkennen, wie hoch die tatsächliche Belastung ist. Wenn die Immobilie mit einer Grundschuld belastet ist, also ein Darlehen noch nicht abbezahlt wurde, kriegt man das durch den Darlehensvertrag raus. Da gibt es hinten eine Aufstellung pro Monat mit der Rate, die man im Monat bezahlt, sodass man genau erkennen kann für einen bestimmten Monat, wie hoch valutiert denn da jetzt noch die Belastung aus dieser Grundschuld. Es kann auch sein, dass beispielsweise ein Bausparvertrag noch im Grundbuch an zweiter Stelle in Abteilung 3 eingetragen ist, weil der Erblasser vielleicht mit einem Bausparvertrag das Bad und die Küche renoviert oder irgendwann eine neue Heizung gekauft hat. Man muss dann eben auch da gucken, was müsste noch zurückgezahlt werden? Mit diesen ganzen Aufstellungen, die man so ermittelt, und dem, was dann rauskommt, kann die nächste Überlegung beginnen.“

Man zieht also den Saldo aus dem ermittelten Immobilienwert und den Belastungen, die man herausgefunden hat – und dann weiß man, was es zu verteilen gibt?

„Ja, und erst dann stellt sich die Frage: Wird verkauft? Will einer der Erben die Immobilie behalten? Kann derjenige, der die Immobilie „behält“, die anderen in kompletter Höhe auszahlen, und wie ermittelt man diesen Auszahlungswert? Vor der Einleitung einer tatsächlichen Vermögensauseinandersetzung kann ich nur dringend dazu raten, dass man genau diese Überlegungen anstellt, und dass alle Beteiligten sich zuerst darüber klar werden: Wie hoch ist eigentlich der Auseinandersetzungswert?“

 

Benötigen Sie ein Wertgutachten oder professionelle Beratung und Unterstützung bei der Veräußerung einer geerbten Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

http://www.mosler-partner.com/index.php/de/sven-r-johns

https://www.aktiv-online.de/ratgeber/die-erbengemeinschaft-was-ist-das-und-wie-verteilt-sie-den-nachlass-4439?gclid=EAIaIQobChMIxpbttOvN7gIVkYBQBh0TpQRcEAAYASAAEgIWqvD_BwE

https://www.ratgeber-erbengemeinschaft.de/blog/immobilie-erbengemeinschaft/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Die Teilung einer gemeinsamen Immobilie ist für Ehepaare in Scheidung oft eine riesige Herausforderung. Selbst dann, wenn beide Partner sich eigentlich einig sind. Ein Verkauf der Immobilie zu einem frühen Zeitpunkt kann in vielen Fällen die beste Lösung für beide sein. Möchte ein Ehepartner nach der Scheidung in der Immobilie wohnen bleiben, ist hingegen beim Faktenschaffen während des Trennungsjahres Vorsicht geboten.

Schon die praktische Umsetzung des Trennungsjahres ist für Eigentümer einer gemeinsamen Immobilie nicht einfach. Der Gesetzgeber verlangt, dass ein Ehepaar bis zur Scheidung ein Jahr getrennt voneinander leben muss. Doch Zusatzkosten für eine Mietwohnung können sich viele nicht leisten und verbringen das Trennungsjahr deshalb dennoch unter einem Dach – nur ohne gemeinsames Schlafzimmer, gemeinsame Küche und gemeinsamen Einkauf.

Kurz und schmerzlos: Verkauf der Immobilie im Trennungsjahr

Eine getrennte Haushaltsführung in einer gemeinsamen Immobilie ist also notfalls möglich – aber wäre es nicht viel einfacher, das Haus sofort zu verkaufen? Es gibt eine ganze Reihe von Argumenten, die dafürsprechen. Oft wurde die Immobilie durch einen Kredit finanziert, dieser muss auch während der Trennung und nach der Scheidung von beiden Partnern weiter zurückgezahlt werden. Ein Verkauf eröffnet hingegen die Möglichkeit, Kredite und Schulden auf einen Schlag zu tilgen – und das derzeitige Preishoch auf dem Immobilienmarkt mitzunehmen. Eine große Erleichterung! Die Aufteilung des Verkaufserlöses zwischen den Ehepartnern ist bedeutend einfacher als jede andere Lösung. Wer den Verkauf einer Scheidungsimmobilie frühzeitig und ohne Zeitdruck angeht, kann außerdem ganz in Ruhe nach einem Käufer suchen. Das bedeutet gute Chancen für einen deutlich höheren Verkaufserlös. Damit es im Verkaufsprozess nicht zu Streitigkeiten kommt, sollte ein unparteiischer, fachkundiger Makler beauftragt werden. So kann hinterher keiner der Partner infrage stellen, dass beim Verkauf alles fair zuging. Fazit: durch einen frühzeitigen Verkauf, schon während des Trennungsjahres, bleibt Ehepartnern in Scheidung viel Konfliktpotenzial erspart.

Einer bleibt – der andere zieht aus: Komplizierte Rechtslage im Trennungsjahr

Dennoch fällt die Entscheidung aus praktischen Gründen oft anders aus. Ein Elternteil will mit den Kindern in der gewohnten Umgebung bleiben und die Immobilie weiter nutzen. Der andere Partner soll ausziehen und sich etwas Neues suchen. Was den groben Fahrplan betrifft, können sich viele Paare auch in solchen Fällen recht schnell einig werden. Auch wollen viele den Prozess nicht schmerzhaft in die Länge ziehen, sondern schon während des Trennungsjahres alles klar regeln – durch einen richtigen Vertrag. Dabei gibt es allerdings rechtliche Folgen zu beachten, mit denen Sie wahrscheinlich nicht rechnen, zum Beispiel: Zugewinnausgleich, Wohnvorteil und Unterhaltsansprüche. Über mögliche Nachteile bei der Aufteilung einer Scheidungsimmobilie schon während des Trennungsjahres sollten Sie in jedem Fall rechtlichen Rat einholen, damit Sie nachher im Scheidungsprozess keine bösen Überraschungen erleben.

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://www.finanztip.de/trennung/

https://www.scheidung.de/waehrend-der-trennung-haus-und-wohnung.html

https://www.scheidung.de/trennungsjahr.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Die Corona-Wellen und Lockdowns scheinen kein Ende zu nehmen. Wer jetzt seine Immobilie verkaufen muss oder den Verkauf vielleicht schon länger geplant hat, kann trotzdem nicht ewig damit warten. Viele Eigentümer sind allerdings durch die ständig wechselnden Kontaktbeschränkungen verunsichert. Glücklicherweise hat Ihr lokaler Qualitätsmakler sich in den vergangenen zwölf Monaten darauf eingestellt, auch unter den gegenwärtigen Bedingungen Immobilien zu verkaufen.

Ohne Besichtigungstermine lässt eine Immobilie sich nicht verkaufen. Doch Immobilienverkäufer sind sich oft nicht im Klaren, ob eine Besichtigung in der aktuellen Lockdown-Phase überhaupt möglich ist. Und wenn ja, wie viele Personen dürfen zur Besichtigung kommen? Welche Hygieneregeln sind dabei einzuhalten? Müssen Oberflächen und Türgriffe desinfiziert werden und was ist zu tun, um die Ansteckungsgefahr durch Aerosole zu minimieren? Viele Regeln sind auch noch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ihr bester Ansprechpartner für all diese Fragen ist Ihr lokaler Immobilienmakler. Es ist sein Beruf, Immobilien zu verkaufen, also kennt er sich auch mit den aktuellen Regeln bestens aus. Darüber hinaus beginnt die Immobilienvermarktung bei ihm schon lange vor einer Besichtigung.

Virtuelle Besichtigungen

Um Ihre Immobilie möglichst vielen Interessenten zugänglich zu machen, bieten Profi-Makler virtuelle Besichtigungstouren an. So können Interessenten kontaktlos vom eigenen Sofa aus einen Eindruck von Ihrer Immobilie gewinnen. Sie können virtuell von Raum zu Raum gehen und mit Hilfe von 360-Grad-Fotos sich in den einzelnen Räumen umblicken. Das eröffnet nicht nur unter Pandemie-Bedingungen bessere Verkaufschancen für Ihre Immobilie, sondern auch unter „normalen“ Umständen. Mit Hilfe dieses Tools werden mehr Interessenten auf Ihre Immobilie aufmerksam und gleichzeitig lassen sich die wirklich Interessierten von Scheininteressenten unterscheiden. Nur den seriösen Interessenten wird dann ein realer Besichtigungstermin vor Ort angeboten. Ein Profi-Makler aus Ihrer Region weiß, unter welchen Hygiene-Bedingungen das möglich ist und kümmert sich um die optimale Vorbereitung der Immobilie.

Unterlagen und Notartermin

Auch die verkaufsrelevanten Unterlagen zu besorgen, ist für Immobilienverkäufer oft nicht einfach, da auch zuständige Ämter und Behörden nur mit halber Kraft fahren. Lokale Profi-Makler wissen aber, wann, wo und wie sie an die Unterlagen kommen. Aktuell wird auch davon abgeraten, Unterlagen direkt auszutauschen. Also kümmern sich Qualitätsmakler um einen digitalen Austausch der Unterlagen zwischen Verkäufer und Käufer. Nächstes Problem: Der Abschluss des Kaufvertrags. Ist ein Notartermin „face to face“ überhaupt möglich? Ja, unter den entsprechenden Hygieneauflagen geht das selbstverständlich. Ihr Makler begleitet Sie bei allen notwendigen Schritten, bis Ihr Immobilienverkauf unter Dach und Fach und der Kaufvertrag besiegelt ist.

Sie suchen einen lokalen Qualitätsmakler der Ihre Immobilie auch in schwierigen Zeiten rechtssicher, schnell und zu einem marktgerechten Preis verkauft? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/597304/umfrage/immobilienpreise-alle-baujahre-in-deutschland/

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Bei der Wahl des richtigen Maklers ist durch das neue Maklergesetz die Komponente Preis hinzugekommen. Da der Verkäufer fortan entweder voll oder zur Hälfte die Provision übernimmt und sollte man auch wissen, dass der Käufer nur noch genau so viel Provision wie der Verkäufer zahlt. Bei der Wahl des Maklers sollte unbedingt das Leistungsangebot verglichen werden. Denn Billigangebote sind oft nicht gleichwertig mit den hohen Standards, denen sich Qualitätsmakler verschrieben haben.

Wie soll das mit Dumping denn auch gehen? Schließlich macht sich gute Leistung und Qualität eben auch im Preis bemerkbar. Übrigens auch im Sinne des Verkäufers, denn erfahrene Qualitätsmakler erzielen oft höhere Preise für die Immobilien, die sie vermarkten als Berufseinsteiger.

Hinter den medial gepushten Startups, die derzeit mit Niedrigpreisen werben, steht die Hoffnung von Investoren mit einem designten Leistungspaket, hohe Renditen zu erzielen. Doch lässt sich der Immobilienverkauf tatsächlich nach Schema F beliebig duplizieren? Viele Eigentümer, die lieber auf Qualitätsmakler setzen, haben daran durchaus berechtigte Zweifel. Denn eine Immobilie ist immer individuell und erfordert individuelle Lösungen.

Erfahrung und lokale Marktkenntnis

Regionale Immobilienprofis sind in der Regel schon seit Jahren in ihrem Umfeld tätig. Das ist nicht zu unterschätzen. Denn nur wer den lokalen Markt, die Marktdynamik und die Marktpraxis kennt, weiß, welche Preise für Immobilien vor Ort tatsächlich erzielbar sind. Qualitätsmakler, die bereits seit vielen Jahren in Ihrer Region tätig sind, haben oft schon mehrere hundert Immobilien verkauft. Das ist eine Erfahrung, die jungen, bundesweit tätigen Makler-Startups fehlt.

Dazu kommt, dass die lokalen Qualitätsmakler in ihrem Gebiet bekannt und bestens vernetzt sind. Sie kennen die Verkäufer und Käufer ihrer Region. Immobilienexperten sprechen hier von Markttiefe. Für Immobilienverkäufer haben Sie oft schon die passenden Kaufinteressenten in ihrer Datenbank, was die Immobilienvermarktung häufig deutlich verkürzt.

Know-how

Beim Immobilienverkauf kommt es auch auf Tätigkeiten an, die eine immobilienfachliche Ausbildung voraussetzen. So zum Beispiel die Wertermittlung einer Immobilie. Hierfür gibt es zwar entsprechende Verfahren, allerdings können auch diese nur zu einem möglichst genauen Ergebnis führen, wenn die nötige Marktkenntnis vorhanden ist. Denn in unterschiedlichen Regionen können vergleichbare Immobilien unterschiedlich viel wert sein.

Auch eine rechtssichere Abwicklung des Immobilienverkaufs ist eine Frage fachlicher Kompetenz. Qualitätsmakler besorgen alle für den Verkauf relevanten Unterlagen. Dadurch, dass sie mit den Ämtern und Behörden ihrer Region bestens vertraut sind, wissen sie, worauf es dabei ankommt, um einen störungsfreien Verkauf zu garantieren. Ebenso überprüfen sie die Bonität der Kaufinteressenten.

Wer sicher gehen möchte, dass er es mit einem Qualitätsmakler zu tun hat, sollte unbedingt die Maklerleistungen vergleichen. Überprüfen Sie auch die Referenzen und Kundenstimmen auf der Webseite des Maklers oder lassen Sie sich Referenzen zusenden.

Sie suchen einen lokalen Qualitätsmakler der Ihre Immobilie rechtssicher, schnell und zu einem marktgerechten Preis verkauft? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Nicht fündig geworden:

https://www.finanztip.de/haus-verkaufen/

https://www.focus.de/immobilien/kaufen/immobilienkauf/leitfaden-hausverkauf-v-abzocker-oder-hilfreicher-experte-wann-sie-einen-makler-fuer-ihr-haus-beauftragen-sollten_id_4668511.html

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wohnen/teurer-hauskauf-die-maklerkosten-werden-jetzt-geteilt-17106155.html

 

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Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung für Familien mit Kindern, die Wohneigentum erwerben – egal, ob sie neu bauen oder eine Bestandsimmobilie erwerben. Die Fördermaßnahme sollte bisher zum Jahresende 2020 auslaufen. Jetzt wurde sie um 3 Monate verlängert. Das bedeutet: Um noch Baukindergeld beantragen zu können, müssen Sie bis zu diesem Stichtag eine Baugenehmigung erhalten, ein Bauvorhaben begonnen oder einen Kaufvertrag abgeschlossen haben. Die Antragstellung erfolgt bei der KfW.

Familien oder Alleinerziehende mit Kindern, die in den ersten drei Monaten dieses Jahres mit dem Bau eines Hauses beginnen oder ein Einfamilienhaus beziehungsweise eine Eigentumswohnung kaufen, können sich freuen. Sie kommen noch in den Genuss des Baukindergeldes. Es handelt sich um einen Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro pro Kind (jährlich 1.200 Euro, verteilt über 10 Jahre), der gewährt wird, wenn Ihr Haushaltseinkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. Bei zwei Kindern liegt die Einkommens-Obergrenze bei 105.000 Euro. Ferner muss das neue Eigenheim Ihre einzige Wohnimmobilie sein, um mit Baukindergeld gefördert zu werden.

Wann, wo und wie wird der Antrag gestellt?

Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie online über das KfW-Zuschussportal , und zwar erst nach dem Einzug in Ihr neues Eigenheim. Sollten Sie zwischen dem 01.01. und 21.01.2021 in Ihr neues Zuhause eingezogen sein, bittet die KfW allerdings pandemiebedingt darum, den Antrag erst ab dem 22.01. zu stellen. Ab dem Tag, der als Einzugsdatum auf Ihrer Meldebescheinigung steht, haben Sie ein halbes Jahr Zeit. Die Möglichkeit für eine Antragstellung besteht prinzipiell noch bis zum 31.12.2023.

Welche Nachweise brauche ich für den Antrag?

Zunächst müssen Sie Ihre Identität online per Video-Identifizierung oder mit Postident in einer Filiale der Deutschen Post nachweisen. Außerdem benötigen Sie für einen Baukindergeld-Antrag 2021 folgende Unterlagen:

  • die Steuererklärungen 2018 und 2019
  • die Meldebestätigung, aus der hervorgeht, dass alle Haushaltsmitglieder in Ihrer neuen Immobilie gemeldet sind
  • den Grundbuchauszug, in dem Sie als Eigentümer oder Miteigentümer eingetragen sind

Die Nachweise müssen zwingend bis spätestens 3 Monate nach der Antragstellung hochgeladen werden.

Wie wird das Baukindergeld ausgezahlt?

Nachdem Ihr Baukindergeld-Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie 10 Jahre lang eine jährliche Auszahlung von 1.200 Euro pro Kind, die auf Ihr Konto überwiesen sind. Allerdings nur, solange Sie auch in Ihrem neuen Eigenheim wohnen. Sollten Sie ausziehen und Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten, erfüllen Sie nicht mehr die Förderbedingungen.

Sie sind auf der Suche nach ihrer Traumimmobilie, für die sie das Baukindergeld nutzen können? Dann tragen Sie sich jetzt in unserer Such-Datenbank ein.

Nicht fündig geworden:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/09/baukindergeld.html

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/news/baukindergeld-2021-das-muessen-familien-zur-antragstellung-wissen.php?sn=snabdaa0fe600e8e8d8a7b03be83326a

 

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Foto: ©  FamVeldman/Depositphotos.com

Sowohl für den Austausch als auch für die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage können Immobilieneigentümer eine staatliche Förderung erhalten. Die beiden Hauptansprechpartner für die Beantragung von Fördermitteln sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dabei ist die KfW für Heizungsoptimierungen im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung zuständig, während das BAFA ausschließlich den Umstieg auf erneuerbare Energien unterstützt.

Wenn Ihre Heizung über 15 Jahre alt ist, lohnt es sich in vielen Fällen bereits, über Optimierungsmöglichkeiten nachzudenken. Das Gebäudeenergiegesetz, das am 1. November 2020 in Kraft trat, sieht zwar erst recht langfristig ein Verbot für bestimmte ältere Ölheizungen vor. Doch ab Januar 2021 wird auch erstmals ein nationaler CO2-Preis eingeführt. In Zukunft ist daher mit einer Verteuerung von Heizöl, Gas und fossilen Brennstoffen zu rechnen. Wer in eine effizientere Heizung investiert oder gleich auf einen Umstieg auf erneuerbare Energien setzt, kann also seine Nebenkosten erheblich senken und entlastet außerdem die Umwelt. Gut, dass Hausbesitzer für solche Vorhaben verschiedene staatliche Förderungen beantragen können. Um Planungssicherheit zu haben, sollte ein Antrag auf Förderung immer rechtzeitig vor der Durchführung der Maßnahmen gestellt werden.

Förderung durch das BAFA

Das Marktanreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Sie bei einer Umstellung auf erneuerbare Energien. Ein Heizungsaustausch wird hierbei auch als Einzelmaßnahme gefördert und nicht, wie bei der KfW, nur im Rahmen einer energetischen Sanierung. Je nach Art der neuen Heizung – in jedem Fall muss es sich um Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien handeln – übernimmt das BAFA einen unterschiedlich hohen Prozentsatz der tatsächlichen Kosten für einen Heizungsaustausch  bzw. eine Erweiterung. Besonders hoch fällt die Förderung für den Austausch einer alten Ölheizung gegen ein klimaneutrales Heizungssystem aus. Der Einbau von Solarthermieanlagen, Gas-Hybridheizungen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen und hybriden Systemen auf Basis erneuerbarer Energien kann etwa mit bis zu 40 Prozent gefördert werden.

Förderung durch die KfW

Die Fördermöglichkeiten der KfW zielen primär auf eine Senkung des Energiebedarfs durch bessere Wärmedämmung ab, also auf eine energetische Sanierung. Das sogenannte „KfW-Effizienzhaus“ ist dabei eine Art Modell für ein förderfähiges Sanierungskonzept. Im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz kann aber beispielsweise auch ein Austausch veralteter, ineffizienter Heizkessel förderfähig sein, und zwar auch dann, wenn „nur“ der Wirkungsgrad erhöht, aber nicht auf erneuerbare Energien umgestellt wird.

Ein Experte kann Sie detailliert darüber beraten, wie Sie die Förderprogramme von BAFA und KfW geschickt miteinander kombinieren. Auf diese Weise lässt sich dann zum Beispiel auch die Modernisierung einer Gasheizung in Kombination mit erneuerbaren Energien ergänzend zum BAFA-Förderprogramm finanzieren. Sollten die Förderungsangebote der KfW oder der BAFA nicht zu Ihrem aktuellen Heizsystem passen, so bieten auch die Bundesländer und Kommunen weitere Förderprogramme an.

Möchten Sie wissen, ob sich die Optimierung Ihrer Heizungsanlage vor dem Hausverkauf lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

 

Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier:

https://www.klima-sucht-schutz.de/foerdermittel/kfw-foerderung/?gclid=EAIaIQobChMIkPub7en67AIVAflRCh3UiwAIEAAYBCAAEgJCB_D_BwE

https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Das Jahr 2020 und die damit verbundenen Corona-Pandemie hatte einen großen Einfluss auf das soziale und geschäftliche Leben. Trotz aller Beschränkungen ist es uns dennoch gelungen, zahlreiche Immobilientransaktionen zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden abzuwickeln. Diese Arbeit wollen wir auch 2021 mit Energie und Leidenschaft fortsetzen. Dabei unterstützen wir Sie mitunserem Fachwissen und unserer Erfahrung weiterhin beim Verkauf und Kauf Ihrer Immobilie.

Für uns sind Fairness, Loyalität und Aufrichtigkeit wichtige Bestandteile einer erfolgreichen Zusammenarbeit.  Profi-Makler und Immobilienverkäufer oder Kaufinteressenten begegnen sich bei uns stets auf Augenhöhe. Unser Begehren liegt darin, alle Beteiligten zufriedenzustellen. Daher nutzen wir unser Fachwissen, damit Verkäufer immer bestens informiert und beraten werden.

Profi-Makler ermitteln den Wert Ihrer Immobilie

Mithilfe unserer lokalen Marktkenntnis und langjährigen Erfahrung sind wir in der Lage, Ihre Immobilie richtig zu bewerten und einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln. Außerdem entwickeln wir das ideale Vermarktungskonzept für Ihre Immobilie, basierend auf unserem Fachwissen. Um Ihre Immobilie optimal präsentieren zu können, erstellen wir professionelle Aufnahmen, die Ihre Immobilie sowohl vorteilhaft abbilden als auch einen realistischen Eindruck der räumlichen Verhältnisse für Interessenten vermitteln. Des weiteren besorgen wir alle wichtigen Unterlagen für den Verkauf, wie zum Beispiel den Energieausweis.

Die 360-Grad-Tour und der Kaufvertrag

Um ein aussagekräftiges, auf die Zielgruppe abgestimmtes Exposé erstellen zu können, sammeln wir die dafür notwendigen und richtigen Informationen. Besonders die Erstellung von virtuellen 360-Grad-Touren hat die Besichtigung der zum Verkauf stehenden Immobilien während des letzten Jahres oft erst möglich gemacht. Aber auch ohne Corona-Beschränkungen ermöglichen sie es uns, unnötige Besichtigungstermine zu vermeiden. So können wirkliche Verkaufsinteressenten bereit im Vorfeld von Besichtigungstouristen unterscheiden werden. Wir helfen aber nicht nur bei der Organisation der Besichtigungen, sondern prüfen auch die Zahlungsfähigkeit der Interessenten. Damit gelingt es uns, den perfekten Käufer für Ihre Immobilie zu finden. Auch die Vorbereitungen des Kaufvertrages und der notariellen Beurkundung können Sie getrost uns überlassen. Bei den Verkaufsverhandlungen achten wir stets auf einen fairen Ablauf.

Wir verkaufen nicht nur Immobilien professionell, sondern finden auch die richtigen Immobilien für Kaufinteressenten. Wir möchten sowohl Käufern als auch Verkäufern die optimale Unterstützung zukommen lassen. Vertrauensvolle Immobilienvermittlung ist auch im nächsten Jahr unser größtes Anliegen.

Wir bedanken uns bei Ihnen für die positive Zusammenarbeit 2020 und wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2021!

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Mit großen Schritten nähern wir uns dem Heiligen Abend und damit auch dem Jahresende. Auch für den Weihnachtsmann beginnt nun die stressigste Zeit des Jahres. Aber nicht nur die Weihnachtszeit scheint für den netten, alten Herrn mit der roten Mütze schwierig gewesen zu sein. Langsam kommt der Weihnachtsmann nämlich in das Alter, in dem die Knochen nicht mehr so ganz wollen, wie er es gerne hätte. Sogar ein neues Zuhause musste her.

Lieber Weihnachtsmann, wie ist es Dir in diesem Jahr ergangen?

Es hätte besser sein können. Beim Trainieren meiner Rentiere bin ich von meinem Schlitten gefallen und seitdem ist meine Hüfte einfach nicht mehr dieselbe. Die Treppen zu meinem kuscheligen Wohnzimmer komme ich nicht mehr so einfach hinauf. Deshalb habe ich beschlossen, in ein kleineres Haus zu ziehen.

Das klingt ja spannend. Wie haben sie das denn allein geschafft? Ihre Zeit ist doch sicher knapp.

Eigentlich hatte ich tatsächlich vor meine alte Immobilie ganz allein zu verkaufen. Aber zwischen Wunschzettel lesen, Spielzeug basteln und Rentiere trainieren, blieb mir einfach keine Zeit dazu. Außerdem wollte ich keine Traube an unangekündigten Besuchern in mein Haus lassen. Mein Spielzeugbastelelf empfahl mir dann einen Makler, den ich dann um Hilfe bat.

Ein Makler am Nordpol? Wie konnte er denn helfen?

Der Makler hat mir sämtliche Arbeiten abgenommen. Als er mein Haus bewertete und mir den Verkaufspreis nannte, fiel ich fast aus meinem Schaukelstuhl. Ich hatte keine Ahnung, wie viel ein Haus am Nordpol wert ist. Danach machte er Fotos und fertigte ein Exposé an. Dieses braucht man wohl, um eine Immobilie vermarkten zu können. Am Ende fand der Makler drei geeignete Interessenten. Einer von ihnen entschied sich dann für mein Haus. Insgesamt ging das alles sehr schnell.

Das klingt ja wirklich nach einem Profi-Makler mit einer ausgezeichneten Marktkenntnis. Wo wohnen Sie denn jetzt?

Ich habe mich für ein kleines, barrierefreies Haus entschieden. Das ist ideal für das Wohnen im Alter. Auch der Garten ist nun viel kleiner und somit leichter zu pflegen. Am Ende des Verkaufs war sogar noch so viel Geld übrig, dass ich mir einen neuen, bequemen Sitz für meinen Schlitten kaufen konnte. So ein ganz moderner mit Navi und einem Kakaohalter dran. Jetzt kann es also losgehen mit dem Geschenkeverteilen.

Vielen Dank lieber Weihnachtsmann, dass Sie sich die Zeit genommen haben!

Sollten auch Sie auf der Suche nach einer neuen Immobilie sein, dann kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/547785/umfrage/umfrage-in-deutschland-zur-wohnsituation-von-senioren-nach-altersgruppen/

https://www.noradsanta.org/

https://de.wikipedia.org/wiki/Seniorenwohnung

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Am 23. Dezember 2020 tritt ein neues Gesetz über die Regelung der Maklerkosten in Kraft. Es beinhaltet im Wesentlichen eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland, wie die Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer aufzuteilen ist. Beide zahlen zukünftig jeweils die Hälfte der Provision.

In einigen Regionen war die paritätische Teilung der Provision auch früher schon üblich, aber gerade in Metropolen wie Köln, Hamburg und Berlin zahlten in der Regel nur die Käufer. Diese sogenannte Außenprovision schafft das neue Gesetz nun – jedenfalls für Wohnimmobilien – vollständig ab. So soll verhindert werden, dass die Maklerkosten einseitig auf den Käufer abgewälzt werden. Dabei geht es dem Gesetzgeber primär darum, die Kaufnebenkosten für die Käufer von selbstgenutzten Wohnimmobilien zu senken. Der Handel mit Mietshäusern, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Logistik- oder Büroräumen ist von dem neuen Maklergesetz übrigens nicht betroffen. Die Neuregelung gilt nur für den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an Selbstnutzer.

Innenprovision

Als einzige zulässige Ausnahme von einem paritätischen Modell kann auch in Zukunft weiterhin eine Innenprovision vereinbart werden, bei der die Maklerkosten vollständig vom Verkäufer übernommen werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Makler voll und ganz seinem Auftraggeber. Ein Modell, das für Verkäufer unter Umständen durchaus Vorteile bringt, denn der Makler ist damit nicht mehr seiner Rolle als neutraler Vermittler verpflichtet. Somit kann er sich zum Beispiel bei Kaufpreisverhandlungen uneingeschränkt im Interesse seines Auftraggebers ins Zeug legen.

Was steht noch im Gesetz?

Mit dem neuen Gesetz ist es außerdem jetzt Pflicht, die vereinbarten Maklerleistungen in jedem Fall schriftlich zu dokumentieren. Mündliche Absprachen zwischen Immobilienverkäufer und Makler haben somit keine Gültigkeit mehr. Die getroffenen Vereinbarungen müssen in Textform festgehalten werden. Vorschriften über die konkrete Höhe der Maklerprovision beinhaltet das neue Gesetz nicht. Diese wird also auch in Zukunft frei ausgehandelt und entsprechend im Maklervertrag fixiert. Das hat für alle Beteiligten den Vorteil der Transparenz – denn auch für den Käufer bleibt es so überprüfbar, welche Provision Verkäufer und Makler von Anfang an ausgehandelt haben.

Warum lohnt sich gerade jetzt ein Verkauf mit Makler?

Es mag sein, dass die neue Gesetzgebung den einen oder anderen Verkäufer dazu verleitet, auf eigene Faust zu verkaufen und auf einen Makler zu verzichten. Dies ist aber nach wie vor keine gute Idee, denn in allen Phasen des Immobilienverkaufs sind langjährige Marktkenntnis und Erfahrung die entscheidenden Erfolgsfaktoren. Der Mehrwert eines Immobilienprofis, der dem Verkäufer von der Immobilienbewertung bis zum Abschluss des Kaufvertrags mit seiner Erfahrung und seinem Know-how zur Seite steht, bleibt auch in Zukunft unangefochten bestehen. Ein Verkauf in Eigenregie, ohne professionelle Begleitung, ist erstens nur mit sehr hohem Einsatz an Zeit und Aufwand möglich und bedeutet zweitens ein viel höheres Risiko, dass der gewünschte Verkaufserfolg entweder gar nicht zustande kommt, oder dass der erzielte Verkaufspreis weit hinter den Möglichkeiten des Marktes zurückbleibt.

 

Sie suchen jemanden, der Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie professionell unterstützt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier:

https://ivd.net/fachthemen/provisionsteilung/

https://www.bvfi.de/bundestag-beschliesst-das-neue-maklergesetz

https://www.die-wirtschaftszeitung.de/aktuelles/neues-maklergesetz-sorgt-fuer-diskussionen/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Als Eigentümer denken Sie vielleicht öfter darüber nach, ob Sie Ihre Immobilie vererben oder lieber bereits zu Lebzeiten verschenken sollten. Verschenken kann manchmal Vorteile haben. Allerdings spart dabei nicht jeder gleich viel. Darum sollten Immobilienbesitzer wissen, wann und wie sich Schenken lohnt.

Ob Schenkung oder Erbschaft – der Fiskus bittet in beiden Fällen zur Kasse. Und nicht nur das, auch der Steuersatz und die Steuerfreibeträge sind in beiden Fällen gleich. Sie sind sowohl beim Verschenken als auch beim Vererben vor allem vom Verwandtschaftsgrad des Begünstigten abhängig. So gilt beispielsweise für Ehepartner in jedem Fall ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder liegt er bei 400.000 Euro, und die Staffelung geht weiter bis zu 20.000 Euro für Freunde, Geschwister oder auch nicht eingetragene Lebenspartner. Für den verbleibenden Teil des Immobilienwertes wird ein Steuersatz zwischen 7 und 43 Prozent fällig – abhängig vom Wert der Immobilie. Eine wichtige Ausnahme: Verheiratete Eigentümer können Ihrem Ehegatten die selbstgenutzte Immobilie komplett steuerfrei übertragen, egal, wieviel sie wert ist. Auch diese Regelung findet gleichermaßen auf verschenkte wie auf vererbte Immobilien Anwendung.

Schenkung als Steuersparmodell?

Wie also lassen sich dann durch eine Schenkung Steuern sparen? In einigen Fällen ist das möglich, wobei zwei Aspekte eine Rolle spielen. Zum einen kommen die oben erwähnten Steuerfreibeträge bei Schenkungen nicht nur einmalig zum Tragen, sondern alle zehn Jahre erneut. Sie können Ihre Immobilie also „auf Raten“ verschenken und dafür sorgen, dass der jeweils übertragene Teilwert unterhalb des Freibetrages liegt. Über Jahrzehnte hinweg ist auf diese Weise eine Übertragung ohne Steuerabzug möglich, was allerdings eine sehr langfristige Planung erfordert, wie sie nur selten realistisch sein dürfte. Ein zweiter Aspekt ist, dass eine frühzeitige Wertermittlung steuerliche Vorteile haben kann. Bis zu Ihrem Tode könnte der Immobilienwert stark ansteigen, und das hieße für Ihre Erben, dass dann eine höhere Erbschaftssteuer anfallen würde.

Erbstreit vermeiden, Verbleib der Immobilie in der Familie sichern

Während die Steuerersparnis eher ein Spezialfall ist, sind die entscheidenden Argumente für eine Schenkung eher anderswo zu suchen. Ein entscheidendes Motiv: Sie wollen dafür sorgen, dass die Immobilie langfristig im Besitz der Familie verbleibt. Wenn Sie vererben, kann es nach Ihrem Tod leicht passieren, dass die Erbengemeinschaft sich nicht über die Teilung des Erbes einigen kann. Ihren Willen können Sie zwar in einem Testament detailliert festhalten, aber ein Erbstreit lässt sich dadurch nicht mit Sicherheit verhindern. Auch nicht die mögliche Situation, dass Ihre Erben das Haus verkaufen müssen, um alle Erbberechtigten auszahlen und die Erbschaftssteuer bezahlen zu können. Eine Schenkung bietet hier vielfach die bessere Alternative. Sie können damit spezielle Auflagen verbinden, die einen Immobilienverkauf ausschließen. Außerdem ist es ratsam, dass Sie sich ein Nießbrauchrecht für die Immobilie sichern. Das Haus gehört dann zwar schon dem Beschenkten, aber Sie können lebenslang darin wohnen bleiben, und sogar, wenn Sie die Immobilie nicht mehr selbst bewohnen möchten, können Sie sie auch vermieten.

 

Möchten Sie wissen, ob es in Ihrem Fall klüger ist, Ihre Immobilie zu vererben oder zu verschenken? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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https://www.bmjv.de/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/Erbrecht/Erbrecht_node.html

https://www.test.de/Erbrecht-Zehn-Irrtuemer-rund-ums-Erbe-5398189-0/

https://de.wikipedia.org/wiki/Erbe

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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