• Selbstnutzung der Erbimmobilie

Einziehen in die Erbimmobilie

Wissenswertes zur Eigennutzung

Egal, ob Sie bereits in der Immobilie wohnen oder noch einziehen möchten – als Erbe eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist es wichtig zu wissen, dass Sie von der Erbschaftssteuer befreit sind, wenn Sie selbst dort wohnen. Was gilt es noch zu beachten?

Steuerfreies Erbe

Wenn Sie selbst die geerbte Immobilie beziehen, sparen Sie sich die Erbschaftssteuer. Wie hoch diese ist, erfahren Sie in dem Artikel Eine Immobilie (ver-)erben – wie viel Erbschaftssteuer fällt da an?

Um den Ausgaben an den Fiskus wirklich zu entgehen, müssen Sie sich allerdings auf die nächsten zehn Jahre festlegen. Das heißt, dass Sie die Erb-Immobilie mindestens über ein Jahrzehnt selbst bewohnen müssen. Ziehen Sie vorher aus, so wird die Steuer rückwirkend dennoch fällig. Dies soll jedoch nicht auf Kosten Ihrer Gesundheit geschehen, daher sieht der Staat eine Ausnahme vor: Wird eine Pflege notwendig und Sie möchten hierfür in ein Pflegeheim ziehen, so brauchen Sie keine nachträgliche Steuerabgabe zu leisten.

Eigennutzung als Teil einer Erbengemeinschaft

Nicht ganz so einfach ist die eigene Nutzung des Hauses oder der Eigentumswohnung, wenn Sie Miterbe sind. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Parteien einstimmig entscheiden, was mit der Immobilie geschehen soll. Hat ein anderer Miterbe auch Interesse daran, die Immobilie zu nutzen? Wollen die anderen Parteien den Grundbesitz veräußern?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich innerhalb der Erbengemeinschaft zu einigen. So können Sie, sofern das Gebäude dies zulässt, eine Teilung der Immobilie vornehmen. Dann können beide Erben das geerbte Haus für sich nutzen. Wenn Sie als einziger aus der Erbengemeinschaft in der Immobilie wohnen möchten, können Sie sich mit den anderen auch auf eine Mietzahlung einigen. Auf lange Sicht ist es jedoch besser, wenn es eine sogenannte „Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft“ gibt. Dies bedeutet, dass die Gemeinschaft durch Aufteilen der Erbmasse aufgelöst wird. Bei einer Immobilie, die ein Miterbe weiterhin nutzen möchte, ist dies nur möglich, wenn die anderen entsprechend des Immobilienwertes ausgezahlt werden.

Hierfür ist in jedem Fall ein Gutachten nötig, welches auch ein Immobilienberater erstellen kann, sofern es nicht zu einer Gerichtsverhandlung zwischen den Erben kommt. Gibt es eine juristische Auseinandersetzung, muss das Gutachten von einem Sachverständigen formuliert werden. Lesen Sie hier, welche Bewertungsverfahren es für Immobilien gibt.

Wenn Sie die Immobilie für sich selbst nutzen möchten, benötigen Sie zur Auszahlung der anderen Miterben wahrscheinlich ein Darlehen. Die Immobilie, die Ihnen ja bereits zu Teilen gehört, kann als Sicherheit für einen Kredit dienen. Ist es auch im Interesse der anderen Miterben, dass das Haus oder die Wohnung im Familienbesitz bleibt, so ist es eventuell auch möglich, dass Sie weniger als den Marktwert hierfür bezahlen müssen.

Sanierung und Umbau

Wahrscheinlich müssen Sie, wenn Sie die Erb-Immobilie für sich selbst nutzen wollen, einige Modernisierungsarbeiten vornehmen. Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen sind sowohl sinnvoll, um das Heim nach den eigenen Bedürfnissen herzurichten, jedoch auch wichtig für den Werterhalt der Immobilie. So können Sie dem Haus oder der Wohnung einen zeitgemäßen Grundriss verpassen, denn wo früher viele kleinere Räume gefragt waren, überwiegt heute eine offene, raumübergreifende Wohnungsgestaltung. Notwendige Reparaturen sollten ebenfalls vorgenommen werden.

Es ist wichtig, dies bei der Erwägung zur Eigennutzung in die finanzielle Planung miteinzubeziehen, denn in den wenigsten Fällen wird die Immobilie genauso übernommen, wie sie ist. Es sei denn, Sie leben bereits seit geraumer Zeit darin.

Aber auch, wenn Sie sich letztendlich doch für den Verkauf der Immobilie entscheiden, da der Aufwand für die Eigennutzung zu groß ist, lohnt es sich, über eine Sanierung nachzudenken, wie der Artikel „Immobiliensanierung vor dem Verkauf – Pro und Contra“ zeigt.

Sie benötigen Unterstützung bei der Überlegung, ob eine Eigennutzung oder eher ein Verkauf der Erb-Immobilie Sinn macht? Wir beraten Sie gerne.

https://tentschert.de/selbstnutzung-der-erbimmobilie/

Mehr Ratgeber

Bewertungsverfahren im Vergleich

Bevor Sie für Haus oder Eigentumswohnung einen Verkaufspreis festlegen, sollten Sie genau wissen, wie viel Ihre Immobilie wert ist. Hierfür nutzen Experten drei unterschiedliche Verfahren: Das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.

Einfluss der Lage auf den Immobilienpreis

Die Lage ist immer noch das Qualitätskriterium Nummer eins und definiert maßgebliche den aktuellen Preis sowie die künftige Wertentwicklung.

Preisrelevante Ausstattungsmerkmale

Bei der Vermarktung einer Immobilie heißt es immer, dass die Lage das ausschlaggebende Kriterium ist. Bei gewonnenem Interesse rücken jedoch auch andere Aspekte ins Augenmerk der potenziellen Erwerber.

Der Einfluss von Umweltfaktoren auf den Immobilienpreis

Lärm und auch unangenehme Gerüche mindern den Verkaufswert einer Immobilie. Grünflächen und Naherholungsgebiete wirken sich positiv auf die Nachfrage eines Hauses oder einer Eigentumswohnung aus.

Die richtige Taktik zur Preisverhandlung

Eine Immobilie hat für den Verkäufer häufig nicht nur einen sachlichen, sondern auch einen persönlichen Wert. Dies darf jedoch bei der Preisfindung keine Rolle spielen.

Alle Beiträge ansehen

Erhalten Sie sicher & unverbindlich einen Schätzwert Ihrer Immobilie

Fordern Sie eine kostenfreie Immobilienbewertung direkt online an!

Welche Art Immobilie soll bewertet werden?

Wie groß ist die Grundstücksfläche?

Wertermittlung Fläche angeben
< 200 m²
> 2500 m²

Alternativ eintippen

Wie groß ist die Wohnfläche?

Wertermittlung Wohnfläche angeben
< 50 m²
> 500 m²

Alternativ eintippen

Wie groß ist die Wohnfläche?

Wertermittlung Wohnungsfläche angeben
< 20 m²
> 200 m²

Alternativ eintippen

Wieviele Zimmer sind vorhanden?

Wertermittlung Zimmer Anzahl
< 2
> 6

Alternativ eintippen

Wieviele Zimmer sind vorhanden?

Wertermittlung Zimmer Häuser Anzahl
< 2
> 6

Alternativ eintippen

Wann wurde die Immobilie erbaut?

Wertermittlung Baujahr angeben
1958
1958

Alternativ eintippen

Wie groß ist die Nutzfläche?

Wertermittlung Nutzfläche
< 50 m²
> 500 m²

Alternativ eintippen

Wie groß ist die Grundstücksfläche?

Wertermittlung Grundstücksfläche
< 200 m²
> 2500 m²

Alternativ eintippen

Wann wurde die Immobilie erbaut?

Wertermittlung Baujahr Gewerbe
1900
2018

Alternativ eintippen

Wie groß ist die Grundstücksfläche?

Wertermittlung Grundstücksfläche
< 200 m²
> 2500 m²

Alternativ eintippen

Ist das Grundstück erschlossen?

Um was für eine Art Haus handelt es sich?

Um welchen Haustyp handelt es sich?

Wann wurde die Immobilie erbaut?

Wertermittlung Baujahr Haus
1900
2018

Alternativ eintippen

In welchem Ort befindet sich die Immobilie?

Wertermittlung PLZ

Wie können wir Sie erreichen?


Ich bin damit einverstanden, dass mich die Tentschert Immobilien kontaktiert (telefonisch, per SMS oder E-Mail) und meine angegebenen Daten speichert. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Tentschert Immobilien widerrufen.
Wertermittlung Abgeschlossen

Vielen Dank für Ihre Wertermittlungs-Anfrage

Wir werden Sie in Kürze benachrichtigen

Zusammenfassung Ihrer eingegebenen Daten

Zusammenfassung Objekttyp Zusammenfassung Objekttyp
Zusammenfassung Fläche
Zusammenfassung Zimmer
Zusammenfassung Baujahr
Zusammenfassung Grundstücksfläche
Zusammenfassung Adresse

Zusätzliche Angaben

Etage
Garagen
Fahrstuhl
Etagenanzahl
Außenstellplätze

Ausstattungsdetails

Abstellraum
Badezimmer
Gäste WC
Fußboden
Heizung

Gebäudedetails

Außenwände gedämmt
Dacheindeckung
Fenster
Leitungen
Außenbereich

Geben Sie die E-Mail Adresse an, welche Sie bei Ihrer Registrierung verwendet haben.
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie erhalten nun eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passworts.

Sie sind momentan nicht im Kundenkonto angemeldet

Sollten Sie noch kein Konto besitzen, registrieren Sie sich jetzt.

Ihre Vorteile:
• Erhalten Sie Zugriff zu Grundrissen und 360-Grad-Touren.
• Schauen Sie sich ausführliche Exposés zu allen angebotenen Immobilien an.
• Hinterlegen Sie Suchwünsche, die genau Ihren Vorstellungen entsprechen.

Sie können in Ihrem persönlichen Kundenbereich auch jederzeit Ihre Kontaktinformationen oder Ihr Passwort für den Login selbst ändern. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich an jedem Tag der Woche, unabhängig von unseren Geschäftszeiten, über alle Angebote zu informieren.
Registrieren

*“ zeigt erforderliche Felder an

Registrieren Sie sich jetzt

Datenschutz*
Datenschutz*
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.