August
Falsche Flächenberechnungen von Immobilien sind in der Tat keine Ausnahme Im Zweifelsfall lieber auf Profis vertrauen – ob im Verkaufs- oder Vermietungsfall
Ulm, Neu-Ulm Viele private Verkäufer und Vermieter glauben, den Immobilienverkauf angesichts ausreichender Grundkenntnisse ohne Makler realisieren zu können. Doch auf professionelle Hilfe eines Fachmanns zu verzichten, kann hier teuer zu stehen kommen. „Bereits jetzt ist es so, dass Verkäufer für die Fläche haften, d. h. entspricht die Wohnflächenangabe nicht der tatsächlichen Wohnfläche, drohen Schadenersatzforderungen“, betont Martin Tentschert, Geschäftsführer des gleichnamigen Unternehmens aus Ulm. Er und sein Experten-Team zeigen Leserinnen und Lesern Risiken auf und geben Interessenten, die einen Verkauf oder eine Vermietung der Immobilie anstreben, wertvolle Tipps, hilfreiche Informationen sowie die Unterstützung bei der korrekten Wohnflächenberechnung. „Wir überprüfen die Flächenangaben und deren Berechnung auf mögliche Fehler und ziehen im Bedarfsfall die Expertise von Architekten hinzu“ ergänzt Tentschert. „So schützen wir Verkäufer und Vermieter vor teuren Schadensersatzansprüchen und können sicherstellen, dass in den Unterlagen die korrekte Wohnfläche angegeben ist!“
Aber wie kommt es zu fehlerhaften Wohnflächenberechnungen? Circa 90% der Flächenangaben von Bestandsimmobilien sind grundsätzlich fehlerhaft. Diese Fehler entstehen, weil Flächen aus Bauanträgen oder alte Mietvertragsangaben herangezogen werden, die gegebenenfalls ohne Zugrundelegung einer Berechnungsverordnung ermittelt wurden. Als Privatverkäufer bzw. -vermieter kann man da schnell an seine Grenzen und zu einer inkorrekten Angabe gelangen. Auch die beim Verkauf ausgeschlossene Gewährleistung schützt nicht vor Schadenersatzansprüchen, sofern die Fläche als Vertragsgegenstand angenommen wurde. Am sichersten ist es also, den Verkauf nicht in Eigenregie durchzuführen, sondern einen Fachmann zurate zu ziehen.